1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lie- ferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
4. Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensicht- lich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.
Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zu- rückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
6. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Bean- standung hat schriftlich zu erfolgen.
Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.
Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurtei- lung der Leistungen ermöglicht.